Selbstverständlich gibt es auch 2022 wieder eine Reihe von Neuerungen bei der Erklärungserstellung zu beachten.
Die wichtigsten Änderungen, die seit der Bearbeitung des Veranlagungszeitraums 2021 im Bereich der Überschusseinkünfte relevant sind, referiere ich in einem etwa zweistündigen Onlineseminar (alternativ einer Videoaufzeichnung)
Das Themenspektrum reicht vom Arbeitszimmer über diverse BFH-Rechtsprechung bei den Einkünften nach § 23 EStG bis hin zu den Neuerungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.