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Selbstanzeigen

Hilfe zur Straffreiheit

100 % der Selbstanzeigen meiner Mandanten, die ich beraten habe, waren erfolgreich. Sie führten zur vollständigen Straffreiheit oder zur Nichtverfolgung der Straftat (§ 398a AO).

Wurden in der Vergangenheit Steuern verkürzt, besteht die Möglichkeit durch eine wirksame Selbstanzeige und der Bezahlung der offenen Steuerschulden (inkl. Zinsen) Straffreiheit zu erlangen.

Meine umfangreichen Erfahrungen zusammen mit einer maximalen Erfolgsquote helfen Ihnen zum Beispiel Ihr bisher nicht erklärtes Depot zu legalisieren oder eine betriebliche Steuerverkürzung in Ordnung zu bringen.
So konnte ich ausnahmslos bei allen Mandanten - bis hin zu 8stelligen Steuerschulden - jegliche Strafverfolgung vermeiden und insbesondere auch deren öffentliche Reputation erhalten. Allenfalls der Zuschlag gemäß § 398a AO musste neben den nachzuzahlenden Steuern und Zinsen beglichen werden.

Voraussetzung für die wirksame Selbstanzeige ist die rechtzeitige Selbstanzeige, bevor eine steuerliche Prüfung für die betreffenden Zeiträume begonnen hat oder die Entdeckung droht.
Nehmen Sie deshalb rechtzeitig Kontakt mit mir auf!

Ich arbeite umsichtig und mit höchster Diskretion.

© Wolfgang Eggert