War eine Personengesellschaft aufgrund des Betriebs einer PV-Anlage bis 2021 gewerblich abgefärbt und ist diese Abfärbung aufgrund der Regelung des § 3 Nr. 72 EStG weggefallen, kann sich Handlungsbedarf wegen der ansonsten zu versteuernden stillen Reserven ergeben.
Sollte das BMF im lange erwarteten BMF-Schreiben eine Vertrauensschutzregelung treffen, ist es nicht verkehrt, sich auf diese bereits jetzt vorzubereiten. Eine denkbare Lösung kann die gewerbliche Prägung der Gesellschaft sein. Die dafür notwendigen Vorarbeiten jetzt mit dem betroffenen Mandanten zu besprechen, kann den Zeitdruck aus der ggf. notwendigen Anpassung nehmen.