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Aktuelles

Infizierung bei PersGes und ErbGem

Verfasst am 22. März 2023

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 EStG kann zwar eine Personengesellschaft gewerblich infiziert werden, nicht aber eine Erbengemeinschaft.

Der BFH hat nun unter dem Az. IV R 5/19 entschieden, dass eine ErbGem nicht mehr existiert, wenn diese in eine PersGes "überführt" wird. Ab diesem Zeitpunkt kann es zur gewerblichen Infektion kommen. 

Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen fallen unter § 23 EStG

Verfasst am 04. März 2023

Die Entscheidung des BFH ist eindeutig: Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen sind nach § 23 EStG (privates Veräußerungsgeschäft) steuerpflichtig. Da auch das BMF dieser Auffassung ist, kann die Frage als beantwortet angesehen werden.

§ 2 Abs. 5 GewStG bei Betriebsausgaben vor Geschäftseröffnung

Verfasst am 04. Februar 2023

Betriebsausgaben, die entstehen, bevor eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr stattfindet, sind zwar ertragsteuerlich zu berücksichtigen, nicht aber im Rahmen der Gewerbesteuer von Personenunternehmen.

Im neu vorliegenden Fall des BFH wechselte eine Imbissbude den Eigentümer. Der neue Eigentümer bereitete im Dezember den Betrieb ab Januar vor. Die Betriebsausgaben des Dezembers führten zu keinem Gewerbeverlust.

Dieser nicht neue Grundsatz gilt auch dann, wenn ein Betrieb von einem Eigentümer auf einen anderen übergeht. Aus der R 2.7 Abs. 1 Satz 3 GewStR könnte man zwar schließen, dass in diesem § 2 Abs. 5 GewStG-Fall etwas anderes gilt. Der BFH verneint das aber in seiner aktuellen Entscheidung.  

Bedeutende Entscheidung zu § 15a EStG

Verfasst am 21. Januar 2023

Der IV. Senat des BFH hat in seiner jüngsten Entscheidung zwei gewichtige Dinge zu § 15a EStG entschieden:

  • Eine Einlage in das Eigenkapital liegt nur vor, wenn diese insbesondere nach dem Gesellschaftsvertrag zulässig gewesen ist.
  • Die Rückzahlung eines vom Kommanditisten eingezahlten Guthabens, welche jederzeit verlangt werden kann, führt dazu, dass die Position nicht als Eigenkapital zu werten ist.

Das Urteil wird vermutlich dazu führen, dass eine Reihe von Gesellschaftsverträgen anzupassen ist.

Mehrgewinn aus unrechtmäßigem Betriebsausgabenabzug (EÜR)

Verfasst am 07. Januar 2023

Belastet ein Gesellschafter das Gesellschaftsvermögen einer GbR mit unrechtmäßigen Aufwendungen (z. B. Privatausgaben), so ist ihm der Mehrgewinn zuzurechnen, falls die Gewinnermittlung durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung erfolgt (BFH VIII R 6/19).

© Wolfgang Eggert